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Bildungswissenschaft Bachelor-Arbeit

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Prüfende am Institut

Hier finden Sie eine Liste der prüfenden Personen für Modul- und Abschlussprüfungen am Institut für Bildungswissenschaft.

Modulhandbuch und Prüfungsordnung

Auf dieser zentralen Seite der Universität Heidelberg können das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung für den Bachelor Bildungswissenschaft gefunden werden. Dort sind sämtliche Regularien verbindlich festgehalten.

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Die Zulassung wird vom Prüfungssekretariat durchgeführt. Das Formular zum Thema der Bachelorarbeit muss von der prüfenden Person gegengezeichnet sein. Beide Formulare finden Sie weiter unten im Downloadbereich. Die Bachelorarbeit muss spätestens bis zum 10. Fachsemester abgeschlossen sein, ansonsten geht der Prüfungsanspruch verloren, es sei denn, die Prüfungskandidat:in hat die Zeitüberschreitung nicht zu vertreten. Die Bachelorarbeit sollte mindestens 50 Seiten umfassen.

Thema der Bachelorarbeit

Das Thema der Bachelorarbeit sowie die Form der Ausarbeitung werden zwischen der Prüfungskandidat:in und der betreuenden Person vereinbart. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Bitte entnehmen Sie die Namen der betreuenden Personen dem Verzeichnis der aktuellen Prüfungsberechtigten am Institut für Bildungswissenschaft. Vor und/oder während der Bearbeitungsphase der Bachelorarbeit ist an einem Seminar und an der Gruppenarbeit in Modul 7, dem Bachelorarbeitsmodul, teilzunehmen. Das Veranstaltungsangebot dazu ist in heiCO zu finden.

Zulassung zur Bachelorarbeit

Die Prüfungskandidat:in hat einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungssekretariat zu stellen. Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Version der Prüfungsordnung.

Im Einzelfall ist es möglich, den Zulassungsantrag auch dann zu stellen, wenn dem Prüfungssekretariat noch nicht alle Modulprüfungsnoten vorliegen. Wichtig ist, dass die Leistungen bereits erbracht sind. Dies ist die Voraussetzung zum Eintrag der Leistungspunkte. Die noch ausstehenden Modulprüfungsnoten müssen dann spätestens bis zur Abgabe der Arbeit dem Prüfungssekretariat mitgeteilt werden.

Anmeldezeiten und -formalia

Dem ausgefüllten Antragsformular für die Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • das Transcript of Records des Fachs Bildungswissenschaft
  • das ausgefüllte und von der Betreuungsperson unterzeichnete Anmeldeformular zum Festlegen des Themas der Bachelorarbeit
  • das Transcript of records des Begleitfachs mit 35 Leistungspunkten oder der Bestätigung des Fachs, dass alle Leistungen fristgerecht erbracht werden können.

Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit / Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes

Der Bearbeitungszeitraum beträgt zwölf Wochen. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss um bis zu vier Wochen, während des Teilzeitstudiums um bis zu acht Wochen, verlängert werden. Der formlose, begründete Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums der Bachelorarbeit gemäß der Prüfungsordnung sollte beim Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestellt und im Prüfungssekretariat abgegeben werden. Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, ist die Bachelorarbeit als „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, es sei denn, die Prüfungskandidat:in hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Abgabe der Arbeit

Die Form der Abgabe ist mit den jeweiligen Prüfer:innen zu klären. Schriftliche Abschlussarbeiten können in den Sekretariaten täglich zwischen 9 und 14 Uhr abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Prüfungssekretariat (z. B. für die Ausstellung von Transkripten oder vorläufigen Zeugnissen) in der Regel eine Woche beträgt. Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Anfragen sowie Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Zeugnis

Nach der fristgerechten Abgabe der Bachelor-Arbeit beträgt die Begutachtung der Arbeit im Durchschnitt sechs Wochen. Die darauf folgende Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunden sollte den Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Zeiträume Richtwerte sind und die Erstellung der Gutachten bzw. der Abschlusszeugnisse ggf. längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Fachstudienberatung

Allgemeine Fragen zum Studienablauf können in der Fachstudienberatung adressiert werden. Spezifische Fragen zur Gestaltung der Abschlussarbeit und  zu den Prüfungsmodalitäten sind am besten bei den jeweiligen betreuenden Prüfenden platziert.