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Modulprüfungen im Bachelor Bildungswissenschaft

Links

Prüfende am Institut

Hier finden Sie eine Liste der prüfenden Personen für Modul- und Abschlussprüfungen am Institut für Bildungswissenschaft.

Modulhandbuch und Prüfungsordnung

Auf dieser zentralen Seite der Universität Heidelberg können das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung für den Bachelor Bildungswissenschaft gefunden werden. Dort sind sämtliche Regularien verbindlich festgehalten.

Notenspiegel & Transcript of records

Der aktuelle Stand der erbrachten Prüfungsleistungen kann in heiCO unter der Rubrik Anmeldung -> meine Funktionen -> Prüfungsverwaltung- > Notenspiegel eingesehen werden.

Unter diesem Abschnitt finden Sie den Link zur heiCO-Plattform und Anleitungen zur Bedienung.

Person bei Posterpräsentation mit Publikum

Modulprüfung in Modul 1

Alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaft an der Universität Heidelberg sind durch die Prüfungsordnung vom 1. Februar 2023 verpflichtet, (bis zum Ende des zweiten Semesters) das Modul 1 abzuschließen. Diese Prüfung findet studienbegleitend statt und besteht im Bachelor-Studiengang aus der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in Modul 1 „Einführung in die Bildungswissenschaft“. Die erfolgreiche Teilnahme umfasst eine schriftliche oder mündliche Prüfung, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist. Gleiches gilt für das Beifach. Aus den Noten der drei Teilmodulprüfungen errechnet sich die Gesamtnote des Moduls 1. Für die Teilmodulprüfungen in Modul 1 wird die Anmeldungsfunktion in heiCO ebenso verwendet wie für die Anmeldung zu den drei Vorlesungen.

Die Teilprüfungen können, wenn sie nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer alle drei Teilprüfungen nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von den Student:innen nicht zu vertreten. Wer seinen Prüfungsanspruch auf diese Weise endgültig verloren hat, wird zum Ende des bestehenden Semesters exmatrikuliert. Die Prüfung in Modul 1 ist wie alle anderen Modulprüfungen auch ein vorgezogener Teil der Bachelorprüfung. 

Hochschulwechselnde: Student:innen, die von anderen Hochschulen an das Institut für Bildungswissenschaft wechseln, können sich die Orientierungsprüfung bei den Fachstudienberater:innen anerkennen lassen.

Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 6

Die Module 2 bis 6 werden nach der Absolvierung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen mit jeweils einer eigenen benoteten Modulprüfung absolviert. Die Note, die in der Modulprüfung vergeben wird, gilt als Modulnote für das gesamte Modul. 

Die Anmeldung zu den Modulprüfungen kann bis auf Modul 5 aktuell noch nicht online stattfinden, sondern wird direkt im Prüfungssekretariat angemeldet. Das rechts verlinkte Formular zur Anmeldung soll ausgefüllt und von den jeweiligen Prüfer:innen unterschrieben mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin dem Prüfungssekretariat per E-Mail vorgelegt werden. Die Inhalte, die Form (schriftlich, mündlich, schriftlich und mündlich) und den Termin machen Sie bitte mit der jeweiligen prüfenden Person aus. Das Prüfungssekretariat prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Zulassung zur Modulprüfung. Nur im Falle einer Absage der Zulassung werden die Prüfungskandidat:innen informiert, ansonsten findet die Prüfung wie vereinbart statt.

Die Voraussetzung für die Anmeldung zu den Modulprüfungen ist das erfolgreiche Erbringen der Leistungspunkte in den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls:

Table

Modul 1:
Einführung in die Bildungswissenschaft
12
3
Modul 2:
Theoretische Zugänge und Grundlagen der Bildungswissenschaft
12
3
Modul 3:
Lern- und Bildungsprozesse von Individuen sowie deren Rahmenbedingungen in Gesellschaft, Institutionen und Organisationen
15
3
Modul 4:
Methodologie und Forschungsmethoden empirischer Bildungswissenschaft
12
3
Modul 5:
Praktikum im beruflichen Handlungsfeld
12
3
Modul 6 (Wahlpflicht):
Vertiefung der professionsbezogenen Handlungsfelder
16
3