Master Bildungswissenschaft Forschungs- oder praxisbezogene Praktikum

Gemäß Prüfungsordnung vom 23.06.2022 ist im 3. Studiensemester des Masterstudiengangs Bildungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Organisationsentwicklung im Rahmen des 5. Moduls ein Praxis- oder ein Forschungspraktikum vorgesehen. Der Schwerpunkt sollte auf Fragen der Organisation bzw. der Organisationsentwicklung, der Erwachsenen- und Weiterbildung oder den entsprechenden Forschungsbereichen des Instituts für Bildungswissenschaft liegen. Das Praktikum sollte am Ende des 3. Studiensemesters abgeschlossen sein.

Auf dieser Seite befinden sich Informationen zu den Regularien und Hinweise zur Gestaltung des Praktikums, diese richten sich nach der Prüfungsordnung.

Link zur Prüfungsordnung

Praktikumsdauer

Insgesamt muss das Praktikum 6 Wochen im Sinne einer Vollzeittätigkeit und damit 240 Zeitstunden dauern. Die Praktikumszeit kann auf zwei unterschiedliche Praktika verteilt werden (Mindestdauer eines Praktikums 100 Stunden). Bei Teilzeittätigkeiten muss das Praktikum entsprechend länger dauern, um die Gesamtzahl von 240 Stunden zu erreichen. Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch selbstverständlich beliebig überschreiten.

Anerkennung

Folgende Arten von Praktika sind möglich und können anerkannt werden: • “praktisches” Praktikum und Forschungspraktikum • Vollzeit- und Teilzeitpraktikum • Inlands- und Auslandspraktikum • bezahltes und unbezahltes Praktikum HiWi-Tätigkeiten (mit HiWi-Vertrag) können nicht anerkannt werden; Werkstudent*innentätigkeiten nur in Ausnahmefällen (siehe FAQ unten). Über Sonderfälle oder Ausnahmen im Zusammenhang mit der Praktikums-Anerkennung entscheidet der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum die Ansprechperson für Master-Praktika. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktika (z.B. Werkstudent*innentätigkeiten, Auslandspraktika etc.) ratsam. Alle Unterlagen zur Anerkennung der Praktika (Praktikumsbescheinigung und Praktikumszeugnis) müssen bei der Ansprechperson für Master-Praktika eingereicht werden. Hierzu notwendig ist die offizielle Praktikumsbescheinigung, die Sie hier rechts herunterladen können. Diese muss von Ihrer Praktikumsstelle ausgefüllt und unterschrieben werden.

Zusätzliche Leistungen zum Bestehen des 5. Moduls

Zusätzlich zum Praktikum (8 LP = 240 Stunden) ist die Begleitveranstaltung (2 LP = 60 Stunden) zu belegen sowie eine Modulprüfung (4 LP = 120 Stunden) in Form einer mündlichen Prüfung (Poster-Präsentation) abzulegen. Insgesamt umfasst das 5. Modul also 14 LP und damit 420 Stunden.

Praktikumssuche

Zur Suche nach Praktikumsplätzen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Praktikumsbörse des IBW
  • Praktikumsbörse der Uni Heidelberg
  • Praktikumsbörsen im Internet: Eine Reihe kostenloser Praktikums-Börsen im Internet erlauben die Suche nach Praktikumsplätzen, wobei die entsprechenden Institutionen dann individuell zu kontaktieren sind. Ein Beispiel hierfür ist Unicum.
  • Institutionen vor Ort direkt kontaktieren: Erstkontakt zu einschlägigen Institutionen vor Ort am besten per Telefon aufnehmen. Einfach nachfragen, ob Praktikant:innen genommen werden. Der Vorteil dieser Suchstrategie liegt unter anderem darin, dass gezielt Praktikumsstellen in unmittelbarer Nähe des Wohnortes gefunden werden können.
  • Webseiten von Institutionen im Internet: Sie können selbstverständlich auch eine Online-Recherche nach Praktikums-Plätzen über allgemeine Suchmaschinen vornehmen. 

Manche Praktikumsstellen verlangen eine personalisierte Bestätigung darüber, dass es sich um ein studienbedingtes Pflichtpraktikum handelt. Eine solche Bestätigung kann Ihnen durch die Ansprechperson für Master-Praktika ausgestellt werden.

FAQ

Meine Praktikumsstelle verlangt von mir vorab eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo bekomme ich diese her?

Manchen Praktikumsstellen genügt bereits der Auszug aus der Prüfungsordnung. Andere verlangen allerdings eine personalisierte Bestätigung. Eine solche Bestätigung kann Ihnen durch die Ansprechperson für das Master-Praktika ausgestellt werden. 

Kann ich mein Praktikum auch in Teilzeit absolvieren? 

Ja! Wichtig ist nur, dass Sie am Ende die nötigen Stunden zusammen bekommen (240 Stunden). Über welchen Zeitraum Sie diese Stundenzahl strecken ist flexibel. 

Kann ich mein Praktikum auch auf mehrere Praktika aufteilen? 

Ja! Es ist möglich, das Praktikum auf zwei verschieden Praktikumsstellen zu verteilen. Die Dauer eines dieser Teilpraktika sollte 100 Stunden nicht unterschreiten, damit Sie hier ausreichend Erfahrungen sammeln können

Macht es für die Anerkennung eines Praktikums einen Unterschied, ob es bezahlt wird oder nicht? 

Nein. Ein Praktikum kann unabhängig von der Vergütung anerkannt werden, sofern die Kriterien erfüllt sind. 

Kann ich meine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft als Praktikum anerkennen lassen? 

Leider können HiWi-Tätigkeiten nicht als Praktikum angerechnet werden. Praktika können dennoch auch am IBW oder anderen Instituten erbracht werden und als Praktikum für das Masterstudium angerechnet werden. Erforderlich hierfür ist in diesem Fall eine Anstellung als (Forschungs-) Praktikant:in über einen Praktikumsvertrag. 

Kann ich meine Werkstudent:innentätigkeit als Praktikum anerkennen lassen? 

Werksstudent:innentätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden, wenn die Tätigkeiten den Inhalten eines Praktikums entsprechen. Der Nachweis hierüber findet in Form eines Tätigkeitsberichts (z.B. im Rahmen des Arbeitszeugnisses) sowie der normalen Praktikumsbescheinigung statt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann die Tätigkeitsbeschreibungen zur Prüfung bereits vorab an die Ansprechperson für Master-Praktika gesendet werden. Sollte die Tätigkeit anrechenbar sein, kann die Bescheinigung und der Tätigkeitsnachweis von Seiten des Arbeitgebers (z.B. in Form eines vorläufigen Arbeitszeugnisses) in dem Moment eingeholt werden, in dem die vorgeschriebenen 240 Stunden erfüllt wurden oder wahlweise nach Beendigung der Tätigkeit. 

Was ist bei einem Auslandspraktikum zu beachten? 

Auslandspraktika, sofern sie den Tätigkeiten eines Praktikums auch hierzulande entsprechen, können angerechnet werden. Es ist ratsam, aber nicht notwendig, im Vorfeld mit der Ansprechperson für Master-Praktika abzuklären, ob es Schwierigkeiten mit der Anerkennung geben kann. 

Wird die Begleitveranstaltung auch im Sommersemester angeboten?

Nein, die Begleitveranstaltung wird nur im Wintersemester angeboten.

Mein Praktikum ist umfangreicher als es sein muss. Wann beantrage ich die Anerkennung? 

Sie beantragen die Anerkennung, sobald Sie die Leistungspunkte hierfür gutgeschrieben bekommen möchten. Sie sollten sich auch erst dann zur Prüfungsleistung „Praktikum“ in HeiCo anmelden. Dieses findet sich dort sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester. 

Ich habe die Voraussetzungen der Teilnahme für Modul 5 (Modul 1 und 2 abgeschlossen, alle LV der Module 3 und 4 absolviert) noch nicht vollständig erreicht. Kann ich Modul 5 trotzdem schon belegen? 

Der Prüfungsausschuss des Instituts hat in seiner Sitzung am 19.7.23 diese Anfrage diskutiert und sich dafür ausgesprochen, in begründeten Einzelfällen abweichende Studienverläufe nach Maßgabe der am Institut verfügbaren Kapazitäten zu ermöglichen. Daraus entsteht jedoch kein Automatismus. Anträge für solche Einzelfallentscheidungen sind an die Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. 

Ich möchte mein Praktikum im Ausland absolvieren und kann für die Begleitveranstaltung nicht in Präsenz dabei sein. Findet die Begleitveranstaltung denn nur in Präsenz statt? 

Die Begleitveranstaltung findet hybrid statt. Es wird jedoch empfohlen, die Veranstaltung in Präsenz zu besuchen, da der Austausch vor Ort erfahrungsgemäß besser funktioniert. Da das Semester aber auch für Auslandsaufenthalte gedacht ist, wird es für alle, die sich im Ausland befinden, eine Online-Lösung geben. Bitte hierzu rechtzeitig Kontakt zur Ansprechperson für Master-Praktika aufnehmen.

Was ist die Teilnahmevoraussetzung für die Begleitveranstaltung bzw. die Modulprüfung? 

Sie sollten während oder am besten schon vor Start des Semesters, in dem Sie die Begleitveranstaltung und die Modulprüfung belegen wollen, das Praktikum begonnen haben. Voraussetzung für die Modulprüfung ist dann, dass Sie mindestens 50% Ihres Praktikums bereits absolviert haben. Ansonsten kann keine sinnvolle Reflexion Ihres Praktikums stattfinden. 

Kann die Modulprüfung online stattfinden? 

Ja. Die Modulprüfung findet in Form eines 10-minütigen Postervortrags am Ende des Wintersemesters im Rahmen des PROF-Days gemeinsam mit den Bachelor-Studierenden statt. Für Studierende, die sich im Ausland befinden, können jedoch in Absprache mit der Ansprechperson für Master-Praktika Einzelfalllösungen (z.B. in Form eines Online-Vortrags) gefunden werden. Bitte nehmen Sie hierfür rechtzeitig Kontakt mit der Ansprechperson für Master-Praktika auf. 

Was soll alles auf mein Poster? 

Hauptinhalte des Posters sind (1) eine kurze Tätigkeitsbeschreibung und Beschreibung der Institution des Praktikums, (2) die Reflexion des Praktikums, (3) die Reflexion des eigenen beruflichen Profils sowie (4) eine Reflexion eines selbstgewählten Inhalts (Theorie, Modell…) aus dem Studium. Was genau sich dahinter verbirgt, wird im Seminar genauer erläutert. Hilfreich kann jedoch sein, sich während des Praktikums bereits Notizen zu machen und evtl. eine Art Lern- oder Projekttagebuch zu führen. 

Was wird bei der Modulprüfung bewertet? 

Die Bewertung setzt sich zusammen aus (1) der Reflexionstiefe auf dem Poster plus der mündlichen Ergänzungen (a) zum Praktikum (max. 2 Punkte), (b) zum eigenen beruflichen Profil (max. 2 Punkte) und (c) zum studiumsrelevanten Inhalt (max. 4 Punkte) sowie (2) der Performance der Poster-Präsentation (max. 4 Punkte) und (3) dem Eingehen auf Rückfragen nach der Präsentation (max. 2 Punkte). 

Ihre Frage ist nicht dabei? 

Dann gerne an die Ansprechperson für Master-Praktika wenden.