Bildungswissenschaft Teilzeitstudium
Es ist möglich, den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft und den Masterstudiengang Bildungswissenschaft mit Schwerpunkt Organisationsentwicklung im Teilzeitmodus zu studieren.
Das Angebot richtet sich an Studierende, die ihr Studium mit Gelderwerb, Praxisphasen und familiären Verpflichtungen vereinbaren müssen. Nicht nur für Studienanfänger:innen besteht die Möglichkeit einer Zulassung zum Teilzeitstudienmodus. Auch Studierende höherer Fachsemester können ihr Studium im Teilzeitmodus fortsetzen.
Im Bachelor-Studium
Studienanfänger:innen bewerben sich zunächst im regulären Verfahren um einen Studienplatz und stellen anschließend den Antrag auf die Zulassung zum Teilzeitstudium. Der Antrag auf die Zulassung während des Studiums soll im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch zum Anfang der Vorlesungszeit des beabsichtigten Fachsemesters in Teilzeit gestellt werden. Der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium ist grundsätzlich zu jedem Fachsemester möglich. Das Teilzeitstudium hat eine Mindestdauer von einem Studienjahr.
Verlauf
Ein Hochschulsemester in Teilzeit (zum Beispiel Winter- oder Sommersemester) wird als ein halbes Fachsemester und als ein ganzes Hochschulsemester berücksichtigt. Die Regelstudienzeit orientiert sich an Fachsemestern. Die Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft beträgt im Teilzeitmodus während der kompletten Studiendauer 6 Fachsemester und 12 Hochschulsemester. Der Umfang an erworbenen Leistungspunkten während eines Fachsemesters in Teilzeit darf 36 Leistungspunkte in beiden Fächern nicht überschreiten, andernfalls werden die bereits in Anspruch genommenen Teilzeitsemester als volle Fachsemester rückwirkend berechnet. Der Übergang zum Teilzeitmodus findet anhand der Zulassung zum Teilzeitstudium statt. Der Antrag auf Zulassung zum Studium in Teilzeit kann unter dem Link rechts heruntergeladen werden.
Im Master-Studium
Ein Semester in Teilzeit wird als ein halbes Fachsemester und als ein ganzes Hochschulsemester berücksichtigt. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Umfang an erworbenen Leistungspunkten während dieses Studienjahres darf 36 Leistungspunkte nicht überschreiten, sonst werden die bereits in Anspruch genommenen Teilzeitsemester als volle Fachsemester rückwirkend berechnet. Der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium ist grundsätzlich zu jedem Semester möglich. Das Teilzeitstudium hat eine Mindestdauer von einem Studienjahr.
Der Übergang zum Teilzeitmodus findet über die entsprechende Zulassung statt. Der Antrag auf Zulassung zum Studium im Teilzeitmodus kann hier heruntergeladen werden.