Bildungswissenschaft Master-Arbeit

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Prüfende am Institut

Hier finden Sie eine Liste der prüfenden Personen für Modul- und Abschlussprüfungen am Institut für Bildungswissenschaft.

Modulhandbuch und Prüfungsordnung

Auf dieser zentralen Seite der Universität Heidelberg können das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung für den Master Bildungswissenschaft gefunden werden. Dort sind sämtliche Regularien verbindlich festgehalten.

Die Anmeldung zur Masterarbeit (Anmeldeformular unten verlinkt) muss vier Wochen (Prüfungsordnung 23. Juli 2022) nach dem Absolvieren der letzten Modulprüfung stattfinden. Das Prüfungssekretariat prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Zulassung zur Masterprüfung (Antrag kann weiter unten heruntergeladen werden). Zur erfolgreichen Prüfungsanmeldung ist sowohl das Dokument zur Anmeldung der Masterarbeit als auch der Antrag auf Zulassung der Masterprüfung ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht beim Prüfungssekretariat einzureichen.

Die Beratung zur Anmeldung der Masterarbeit findet individuell von den jeweiligen Prüfer:innen statt.

Zulassung zur Masterarbeit

Die Prüfungskandidat:in hat einen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungssekretariat zu stellen. Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Version der Prüfungsordnung.

Im Einzelfall ist es möglich, den Zulassungsantrag auch dann zu stellen, wenn dem Prüfungssekretariat noch nicht alle Modulteilprüfungsnoten vorliegen. Wichtig ist, dass die Leistungen bereits erbracht sind. Dies ist die Voraussetzung zum Eintrag der Leistungspunkte. Die noch ausstehenden Modulteilprüfungsnoten müssen dann spätestens bis zur Abgabe der Arbeit dem Prüfungssekretariat mitgeteilt werden.

Anmeldezeiten und -formalia

Dem ausgefüllten Antragsformular für die Zulassung zur Master-Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • das Transcript of Records 
  • das ausgefüllte und von der Betreuungsperson unterzeichnete Anmeldeformular zum Festlegen des Themas der Masterarbeit

Bearbeitungszeit der Masterarbeit & Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes

Der Bearbeitungszeitraum beträgt 4 Monate. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss um bis zu vier Wochen, während des Teilzeitstudiums um bis zu acht Wochen, verlängert werden. Der formlose, begründete Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums der Masterarbeit gemäß der Prüfungsordnung sollte beim Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestellt und im Prüfungssekretariat abgegeben werden. Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, ist die Masterarbeit als „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, es sei denn, die Prüfungskandidat:in hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Abgabe der Arbeit

Die Form der Abgabe ist mit den jeweiligen Prüfer:innen zu klären. Gedruckte Abschlussarbeiten können in den Sekretariaten täglich zwischen 9 und 14 Uhr abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Prüfungssekretariat (z. B. für die Ausstellung von Transkripten oder vorläufigen Zeugnissen) in der Regel eine Woche beträgt. Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Anfragen sowie Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Mündliche Prüfung

Die an die schriftliche Arbeit anschließende mündliche Prüfung wird über die jeweiligen Prüfer:innen kommuniziert und festgelegt.

Fachstudienberatung

Allgemeine Fragen zum Studienablauf können in der Fachstudienberatung adressiert werden. Spezifische Fragen zur Gestaltung der Abschlussarbeit und zu den Prüfungsmodalitäten sind am besten bei den jeweiligen betreuenden Prüfenden platziert.