Bibliothek Durchführungsbestimmung für die Instituts-Bibliothek

- als Ergänzung zur Benutzungsordnung des Bibliothekssystems der Universität Heidelberg, gültig ab 01.01.2010 -

Öffnungszeiten

Die Bibliothek ist i. d. R. an jedem Werktag geöffnet. Die konkreten Öffnungszeiten werden über die WWW-Seiten, den Bibliotheksflyer und Aushänge bekanntgegeben.

Ausleihe

Die Bibliothek des Instituts für Bildungswissenschaft ist eine Präsenzbibliothek mit folgenden Ausnahmen:

  • Kurzausleihen für die Dauer von maximal 1 Stunde gegen Hinterlegung eines gültigen Ausweises
  • beschränkte Ausleihen (3 - 5 Bücher) für Mitarbeiter und Studierende der Fakultät am Wochenende und während der Semesterferien sowie in der Prüfungs-/Promotionsphase unter folgenden Bedingungen:
    • Nachweis der Institutszugehörigkeit durch einen Studentenausweis oder eine Mitarbeiterbestätigung
      Studierende müssen diese Bestätigung für jedes Semester erbringen; die Daten werden an der Aufsicht hinterlegt.
    • Ausfüllen eines Leihscheines je ausgeliehenem Buch - wird an der Aufsicht hinterlegt.
    • Rückgabe der ausgeliehenen Bücher an die Aufsicht - die Rückstellung erfolgt durch das Bibliothekspersonal.

Zur Absicherung der Ausleihberechtigung erhält die Institutsbibliothek

  • von der Verwaltungsstelle des Instituts halbjährlich eine Liste der aktuellen Mitarbeiter und Hinweise auf Veränderungen gegenüber der letzten Meldung, z. B. Beendigung des Dienstverhältnisses;
  • vom Prüfungsamt des Instituts jedes Semester eine Liste der Prüfungskandidaten und Promovierenden.

Von jeglicher Ausleihe ausgeschlossen sind Zeitschriften und entsprechend gekennzeichnete Bestände der Handapparate sowie Grundlagenliteratur mit weißen Signaturschildern und alle Bücher, die vor 1945 erschienen sind.

Benutzungsausschluss

Ein Verbot zur Nutzung des Bibliothek kann entsprechend §9, §10, §11 und §16 der Benutzungsordnung durch die Bibliotheksleitung ausgesprochen werden bei:

  • Nichtrückgabe von ausgeliehen Büchern trotz wiederholter Mahnung
  • störendem Verhalten trotz wiederholter Mahnung
  • grob fahrlässiger Beschädigungen von Beständen und Gegenständen der Bibliothek

 

Heidelberg, 1. Januar 2010

- Prof. Dr. Rosemarie Boenicke -

Geschäftsführende Direktorin